Whistleblowerportal zur Erfüllung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)

Am 27. Juli 2022 wurde der Regierungsentwurf zum des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch das Bundeskabinett verabschiedet.

Ein Whistleblower-System (WBS) ist ein elektronisches Hinweisgebersystem, das einem potenziellen Hinweisgeber die Möglichkeit einräumt, anonym Hinweise über Auffälligkeiten, Verfehlungen oder gar strafbare Handlungen in einem Unternehmen unter Nutzung eines elektronischen Briefkastens an die dafür zuständige Stelle zu geben.

Warum Unternehmen handeln müssen

Gesetzliche Verpflichtung zur Implementierung eines Whistleblower Systems (WBS):

  • Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mit-arbeiter/innen sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung eines Whistleblower-Systems.
  • Am 27.7.2022 wurde vom Bundeskabinett der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes verabschiedet und damit das eigentliche Gesetzgebungsverfahren in Deutschland eingeleitet.
  • Ist keine geeignete Meldestelle geschaffen stellt dies eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder belaufen sich auf bis zu 100.000 EUR.

Die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit der Anschaffung und Nutzung eines WBS in einem Unternehmen:

  • Wie sicher ist ein WBS gegen Hackerangriffe?
  • Wie wird die Anonymisierung des Hinweisgebers durch das WBS gewährleistet
  • Wie erfolgt das Briefing der Mitarbeiter/innen (MA) zur Implementierung und Einführung eines WBS?
  • Wo und wie erwirbt die zuständige Sachbearbeitung die erforderliche Qualifikation zur rechtsicheren Bearbeitung eingehender Hinweise?
  • Welchen Mehrwert generiert das WBS für ein Unternehmen?

Mehrwert für das Unternehmen durch ein WBS (1/2)

  • Mit Implementierung und Betrieb des WBS erfüllt das Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung.
  • Zugleich schützt sich das Unternehmen gegen mögliche Sanktionen und die Unternehmensleitung gegen Haftungsansprüche aus Nichterfüllung einer gesetzlichen Pflicht.
  • Mit konsequenter Nutzung des WBS stärkt ein Unternehmen mittelbar das interne Kontrollsystem und das unternehmenseigene Risiko- oder Compliance-Management

Mehrwert für das Unternehmen durch ein WBS (2/2)

  • Ein konsequent betriebenes WBS verschafft dem Unternehmen einen erheblichen Vorteil bei der Früherkennung von internen Störfällen und der damit verbundenen unternehmensinternen Reaktion (Verkürzung der Reaktionszeit und Reaktions-geschwindigkeit zwischen Problemerkennung und Lösung)
  • Ein WBS wirkt infolge erhöhter Aufdeckungswahrscheinlichkeit präventiv gegenüber möglichen Störverursachern – es erspart unmittelbar Bearbeitungszeiten bei Störfällen und hält die personellen Ressourcen frei für das Tagesgeschäft.
  • In der Folge stärkt ein WBS das Vertrauen in ein Unternehmen, verschafft dem Unternehmen damit einen Wettbewerbsvorteil und schützt zugleich die finanziellen Ressourcen des Unternehmens.

Wir unterstützen Sie mit spezialisierten kriminalistisch-forensischen Diensten

Unser Kriminalistik-Institut bietet spezialisierte kriminalistisch-forensische Dienste für Unternehmen an.
Diese umfassen u.a.:

    • Bereitstellung/Implementierung eines zertifizierten Whistleblower-Systems
    • Schulungen für MA zur rechtsicheren Bearbeitung von eingehenden Hinweisen
    • Kriminalistische Bewertung eingehender Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße
    • Professionelle kriminalistisch-forensische Untersuchung nach Erstbewertung
    • Entwicklung und Implementierung individueller Präventionsstrategien
    • Begleitung bei und Schutz vor überbordenden ermittlungsbehördlichen Maßnahmen
    • Vorbeugung und Reduzierung von Haftungs- und Sanktionsrisiken
    • Wir bieten eine über Jahre gewachsene Praxiserfahrung in der kriminalistischen Bewertung und Bearbeitung von (anonymen) Hinweisen.
    • Wir schulen die zuständigen Sachbearbeiter/innen für die Bearbeitung und Bewertung von eingehenden Hinweisen – dazu bieten wir sowohl Online-Trainings als auch Präsenzveranstaltungen vor Ort an.
    • Wir entwickeln mit der Unternehmensleitung eine rechtsichere Strategie zum internen Umgang mit einem gemeldeten Compliance-Fall.
    • Dabei sichern wir zugleich das Unternehmen und die Unternehmensleitung bestmöglich gegen eventuelle staatliche Sanktionen und anderweitige Haftungsansprüche ab.