Damit die verantwortliche Stellen bzw. Unternehmen nach der DSGVO eine Nachweispflicht für die Einhaltung des Datenschutzes einhalten (vgl. Art. 5 Abs. 2 DSGVO), ist es unerlässlich, die eigenen

Mitarbeiter bezüglich der relevanten datenschutzrechtlichen Vorgaben zu schulen.

Ein weiterer gesetzlicher Baustein für die Erfordernis von Datenschutzschulungen ist in Art. 39 Abs. 1 lit. b der DSGVO definiert: Hiernach fällt es in den Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten, die Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter zu übernehmen. Ein Verstoß gegen die Schulungspflicht bezüglich der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist ebenfalls mit einem Bußgeld bewährt, vgl. Art. 83 Abs. 4 lit. a) DSGVO.

Um dieser Pflichtschulung, gerade jetzt in dieser Zeit, pflichtgetreu und regelmäßig nachzukommen, bietet sich das E-Learning bzw. E-Training der bridge4IT® besonders an.

 

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