Liebe Kunden und Mandaten,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es einige Änderungen in unserer Datenschutzerklärung gibt, und bitten Sie, diese Anpassungen ebenfalls vorzunehmen.

Seit dem 14.05.2024 gibt es neue gesetzliche Bezeichnungen, die für das Impressum und die Datenschutzerklärung relevant sind. Um sicherzustellen, dass Ihre Website auf dem neuesten Stand ist, überprüfen Sie bitte, ob Sie die Begriffe „Telemediengesetz (TMG)“ oder „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)“ verwenden.

 

Wenn dies der Fall ist, ersetzen Sie diese Begriffe bitte wie folgt:

Telemediengesetz (TMG) -> Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) -> Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

 

 

Diese Änderungen sind ab dem 14.05.2024 verbindlich. Die Nutzung der alten Bezeichnungen könnte rechtliche Probleme wie Abmahnungen oder Bußgelder nach sich ziehen.

 

Unser Tipp: Um zukünftige Anpassungen zu erleichtern, empfehlen wir, auf spezifische Gesetzesbezeichnungen im Titel der Seite zu verzichten und einfach „Impressum“ oder „Datenschutzerklärung“ statt z.B. „Impressum nach §5 DDG“ zu verwenden.

Falls Sie keine der genannten Begriffe nutzen, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Benötigen Sie Unterstützung, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir helfen Ihnen dann weiter.