Sprachassistenten im HomeOffice – Vorsicht, es wird mitgehört!

Viele Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit dem Virus COVID-19 (Corona) schützen und ermöglichen deshalb das Arbeiten im Homeoffice.

In den meisten Unternehmen gibt es dazu allerdings keine datenschutzrechtliche Vereinbarung. Die meisten Mitarbeiter und damit auch Haushalte haben Geräte mit Spracherkennung. Genau diese können Gespräche aller Anwesenden im Homeoffice aufzeichnen, um diese auch auszuwerten. Wir kennen Sprachassistenten, wie z.B. Alexa von Amazon, Nest Hub und Google Assistant von Google, Cortana von Microsoft, Siri von Apple, Bixby von Samsung. Ganz zu schweigen von den Assistenten in den modernen PKW, die teils auch schon auf Sprache reagieren und daher permanent zuhören, um angesprochen werden zu können.

Erneut möchten wir auf dieses Thema aufmerksam machen, da die Mikrofone der Sprachassistenten permanent aktiv sind.

Auch bei den vorher genannten Sprachassistenten ist das der Fall. Diese Assistenten müssen ständig aktiv sein, um reagieren zu können, wenn der Nutzer einen Befehl ausspricht. Von einigen Herstellern ist nachgebessert worden, dass in den Einstellungen die andauernde Aufzeichnung unterbunden werden kann. Nur ist es leider der Fall, dass es bei der Einrichtung oder nach einem Update, grundsätzlich alle Funktionen zum Belauschen seiner Nutzer und auch Gäste aktiv sind oder wieder aktiviert werden. Das mag sich wie eine Unterstellung anhören, ist jedoch aus unserer Sicht lediglich eine Praxiserfahrung und Feststellung.

Wir möchten unsere Kunden und Mandanten mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten informiert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Spracherkennungsassistenten aus dem Arbeitsbereich zu entfernen sind.

Es sollten Einstellungen in den jeweiligen Geräten (Apples Siri, Google Nest, Amazon Alexa) angepasst werden, sodass ein Zuhören der Geräte während sensibler Gespräche nicht ohne weiteres ermöglicht wird. Unternehmen haben keine Kontrolle über die eingesetzten Geräte, können über Updates und Einstellungen nicht zentral vornehmen und haben somit ein unkontrolliertes Gerät.

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und DS-GVO spielen gerade in diesem Kontext eine kooperierende Rolle. Sprachassistenten sollten nicht der Grund dafür sein, dass Geschäftsgeheimnisse durch Datenpannen publiziert werden könnten. Auch eine Produktidee, ein Patent, Infos zu Kurzarbeit eines Unternehmens, Gesundheitsdaten im Pandemiefall und weitere kritische Infos sollten nicht durch fahrlässiges Handeln das Unternehmen über Sprachassistenten verlassen.

Wir beraten Sie gerne zu den erforderlichen Maßnahmen und zu Vereinbarungen die zu erstellen sind.